Zustiftungen, Zuwendungen und Spenden

Die Bürgerstiftung Bad Säckingen hat für zukünftige Stifterinnen und Stifter die Möglichkeit geschaffen, sich für ihre Heimatstadt dauerhaft zu engagieren und Gutes zu tun.

Die Bürger der Stadt Bad Säckingen haben die Möglichkeit sich in Form von Zustiftungen oder Spenden an der Bürgerstiftung zu beteiligen.

Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind. Sie können durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder durch Testament oder Erbvertrag erfolgen.

Spenden können durch den Spendengeber einem Zweckbereich oder einzelnen Zielen zugeordnet werden und sind zeitnah zu verwenden.